Garantie & Gewährleistung
ERZSTAHL
Stand: 15. August 2026
1. Gesetzliche Gewährleistung
Für alle bei ERZSTAHL gekauften neuen Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
ERZSTAHL haftet für Mängel, die bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden waren und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist hervorkommen.
Bei neuen Waren beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird grundsätzlich vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.
2. Deine Rechte bei einem Mangel
Liegt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vor, kannst du grundsätzlich zunächst die Herstellung des mangelfreien Zustands verlangen.
Dabei kommen insbesondere Verbesserung beziehungsweise Reparatur oder Austausch in Betracht.
Verbesserung oder Austausch erfolgen im Gewährleistungsfall innerhalb einer angemessenen Frist und ohne Kosten für den Kunden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können anschließend auch Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangt werden.
3. Was ist ein Gewährleistungsfall?
Ein Gewährleistungsfall kann insbesondere vorliegen, wenn ein Produkt bereits bei Übergabe einen Material-, Verarbeitungs- oder sonstigen vertragswidrigen Mangel aufweist, auch wenn dieser erst später sichtbar wird.
Nicht jeder später auftretende Schaden ist automatisch ein Gewährleistungsfall. Die gesetzliche Gewährleistung betrifft grundsätzlich Mängel, deren Ursache bereits bei Übergabe vorhanden war.
Daher fallen Schäden, die erst nach der Übergabe ausschließlich durch beispielsweise unsachgemäße Verwendung, außergewöhnliche Gewalteinwirkung, starke mechanische Beschädigung oder normalen gebrauchsbedingten Verschleiß entstehen, grundsätzlich nicht unter die Gewährleistung.
Wichtig: Zeigt sich ungewöhnlich früher Verschleiß aufgrund eines bereits bei Übergabe vorhandenen Material- oder Verarbeitungsmangels, können selbstverständlich dennoch Gewährleistungsansprüche bestehen.
4. Reklamation
Sollte mit deinem ERZSTAHL-Produkt etwas nicht stimmen, kontaktiere uns bitte unter:
ERZSTAHL – Michael Sinko
Waldstraße 24a
8793 Trofaiach
Österreich
E-Mail: kontakt@erzstahl.at
Telefon: +43 665 67242558
Beschreibe uns kurz, was passiert ist. Fotos des Produkts und der betroffenen Stelle helfen uns dabei, die Reklamation schneller zu beurteilen.
Die Übersendung von Fotos ist jedoch keine Voraussetzung für deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Wir prüfen jeden Fall individuell und bemühen uns um eine schnelle und unkomplizierte Lösung.
5. Garantie
Eine Garantie ist im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige zusätzliche Leistung.
ERZSTAHL gewährt derzeit keine allgemeine zusätzliche Garantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, sofern bei einem bestimmten Produkt nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Wird für ein bestimmtes Produkt eine freiwillige Garantie angeboten, werden Umfang, Dauer, Voraussetzungen und Garantiegeber gesondert angegeben.
Eine freiwillige Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte niemals ein.
6. Gewährleistung und 30-Tage-Rückgaberecht sind nicht dasselbe
Das freiwillige 30-Tage-Rückgaberecht von ERZSTAHL besteht unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung.
Das Rückgaberecht betrifft insbesondere den Fall, dass dir ein Produkt nicht gefällt oder nicht deinen Erwartungen entspricht.
Die Gewährleistung betrifft dagegen einen Mangel an der Ware.
Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch das freiwillige Rückgaberecht nicht eingeschränkt.